SAB-Saar

 

 

Kontrolle von Spielplätzen nach DIN EN 1176

 

Spielplatzsicherheit ist Pflicht

 

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Spielplatzeigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die technische Sicherheit auf ihren Anlagen verantwortlich sind. Nach der Spielplatzgerätenorm DIN EN 1176 wird der Aufbau eines Sicherheitsmanagements gefordert. Dazu gehören die regelmäßige Spielplatzkontrolle bzw. Spielplatzprüfung. Mit folgenden Leistungen unterstützen wir Sie:

 

Visuelle Routine-Inspektion
(tägliche bis wöchentlich Spielplatzkontrolle)

  • Erfassen bzw. beseitigen aller offensichtlichen Gefahrenquellen durch z.B. Vandalismus, Witterungseinflüsse oder Benutzung
  • Inspektionsinhalte sind u.a. Sauberkeit der Anlage, Bodenfreiheit, Beschaffenheit der Bodenoberfläche, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, fehlende oder vorstehende Teile, übermäßiger Verschleiß beweglicher Teile, Stabilität der Geräte.
  • Erstellung eines bebilderten Zustands- und Mängelberichtes

 

Operative Inspektion
(Spielplatzkontrolle alle 1-3 Monate oder nach Vorgabe des Herstellers)

  • Detaillierte Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage
  • Überprüfung der Verschleißteile
  • Überprüfung der Verbindungsteile, Schrauben und Gelenke
  • Erstellung eines bebilderten Zustands- und Mängelberichtes

 

Jährliche Hauptinspektion bzw. Spielplatzprüfung

  • Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes der Geräte , Fundamente und Oberflächen und des gesamten Platzes
  • Hauptaugenmerk auf korrekte Umsetzung aller im Laufe des Jahres erbrachten Leistungen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen) bezüglich der Anlagen-Sicherheit
  • Erfassung aller Veränderungen an der Analgen-Sicherheit durch Witterungseinflüsse, Vorliegen von Korrosion oder Verrottung
  • Erstellung eines bebilderten Zustands- und Mängelberichtes

 

 

 

Sicherheit für die Kinder, Sicherheit für Sie! Sprechen Sie uns an.

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